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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 17 U 169/98 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 1998 - L 17 U 169/98 (https://dejure.org/1998,9217)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstufung einer Fingerschädigung als Folge eines Arbeitsunfalls ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Verletzung des Fingers der linken Hand beim Führen eines an einem Kran hängenden Rohrbundes
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 19.05.1998 - S 23 U 49/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 17 U 169/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 17 U 169/98
Nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung sind von den Bedingungen in naturwissenschaftlich-philosophischem Sinn als Ursache oder Mitursache unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur diejenigen Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; 63, 272, 278;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung -, 12. Aufl., § 8 Rdn. 309 ff.).